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Fachkraft für Arbeitssicherheit |
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Das Aufgabengebiet einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde aufgrund europaweiter Rechtsprechung in den letzten Jahren erheblich erweitert.
Mit unseren Sicherheitsfachkräften bieten wir moderne Unternehmensberater für alle Bereiche der Betriebssicherheit.
Durch umfassendes Fachwissen ermöglichen unsere Sicherheitsfachkräfte dem Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen des europäischen, nationalen und berufsgenossenschaftlichen Rechts sicher umzusetzen und den Arbeitsschutz sinnvoll zu integrieren.
Das Leistungpektrum unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfaßt folgende Aufgaben:
1.) Planung, Durchführung und Überwachung sämtlicher Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Prävention von Arbeitsunfällen. Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bzw. Anforderungen von Arbeitgebern.2.) Beratung des Arbeitgebers in allen arbeitsschutzrelevanten Angelegenheiten, insbesondere bei
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsumgebung und sonstigen Fragen der Ergonomie
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen
3.) Beobachtung der Unfallverhütung und der Arbeitsschutzumsetzung, insbesondere
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten inkl. Mängelerfassung, Vorschlag zur Mängelbeseitigung und Überwachung der Mängelbeseitigung
- Überwachung der Benutzung von Körperschutzmitteln
- Mitwirkung bei Vorfalluntersuchungen sowie deren Erfassung

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