Nach BGV A8 genormtes Sicherheitszeichen. Rettungszeichen weisen auf Einrichtungen, Geräte oder Rettungswege hin, die für die Rettung von Personen von Wichtigkeit sind. Sie werden vor allem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. (Rettungswege, Rettungseinrichtungen (Erste Hilfe, Arzt) oder Rettungsmittel, wie Trage, Notdusche, Augenspüleinrichtung).
In Räumen ohne zusätzliche Notbeleuchtung ist die Verwendung von lang nachleuchtendem Material
gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebend hierfür ist § 10 Absatz 2 und 3 BGV A8.
Grössen: 148x148mm, 200x200mm
Material: Kunststoff lang nachleuchtend.
Hinweisschilder dienen der Sicherheitskennzeichnung und helfen Gefahren zu minimieren. Zur vollständigen Sicherheitskennzeichnung gehören neben Brandschutzzeichen auch Verbotszeichen und Gebotszeichen, Rettungszeichen und Warnzeichen, sowie Hinweiszeichen.