Nach BGV A8 / ISO 6309 No. 1 genormtes Fahnenschild.
Nach BGV A8 genormtes Sicherheitszeichen, das den Standort einer Feuermeldeeinheit oder Feuerlöscheinheit kennzeichnet.
In Räumen ohne zusätzliche Notbeleuchtung ist die Verwendung von lang nachleuchtendem Material
gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebend hierfür ist § 10 Absatz 2 und 3 BGV A8.
Grössen: 148x148mm, 200x200mm
Material: Kunststoff lang nachleuchtend.
Hinweisschilder dienen der Sicherheitskennzeichnung und helfen Gefahren zu minimieren. Zur vollständigen Sicherheitskennzeichnung gehören neben Brandschutzzeichen auch Verbotszeichen und Gebotszeichen, Rettungszeichen und Warnzeichen, sowie Hinweiszeichen.