Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung von Feuermelde- und Feuerlöscheinheiten.
Nach BGV A8 genormtes Sicherheitszeichen, das den Standort einer Feuermeldeeinheit oder Feuerlöscheinheit kennzeichnet.
In Räumen ohne zusätzliche Notbeleuchtung ist die Verwendung von lang nachleuchtendem Material
gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebend hierfür ist § 10 Absatz 2 und 3 BGV A8.
Brandschutzzeichen nach BGV A8 zur Kennzeichnung von Material zur Feuerbekämpfung. Sicherheitsfarbe nach DIN 5381 rot RAL 3001 singalrot, Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens DIN 5681 weiß und RAL 9003 sinalweiß.
Ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermeldern und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet. Zur Verwendung im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz
Sichtweiten:
100 x 100 mm - bis 10 Meter
148 x 148 mm - bis 15 Meter
200 x 200 mm - bis 20 Meter
Das Hinweisschild ist in verschiedenen Materialien verfügbar.
Größen (Breite x Höhe): 148x148mm, 200x200mm
Material: Folie, Kunststoff, KNS
KNS-Schilder sind eine Kombination aus den herkömmlichen selbstklebenden Folieschildern und Kunststoffschildern:
KNS ist Kunststoff - langNachleuchtend – Selbstklebend
Hinweisschilder dienen der Sicherheitskennzeichnung und helfen Gefahren zu minimieren. Zur vollständigen Sicherheitskennzeichnung gehören neben Brandschutzzeichen auch Verbotszeichen und Gebotszeichen, Rettungszeichen und Warnzeichen, sowie Hinweiszeichen.